
Alltagsbegleitung in Düsseldorf: Was ein Alltagsbegleiter übernimmt
Einkauf, Arzttermine, Behördenpost und Zeit für Gespräche — und ausdrücklich keine Pflege. Was Alltagsbegleitung leistet, wie eine Begleitung abläuft und wie sie bezahlt wird.
Alltagsbegleitung — kurz erklärt
Alltagsbegleitung heißt: Es kommt jemand, der Zeit mitbringt. Keine Pflegekraft im Minutentakt, sondern eine feste Bezugsperson, die weiß, wo der Schlüssel hängt und welcher Arzt welche Unterlagen braucht.
Auf dieser Seite steht, was ein Alltagsbegleiter übernimmt, wie eine Begleitung anfängt und weitergeht — und wie sie bezahlt wird: über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse, über die Steuer oder als Selbstzahler.
Was ich konkret übernehme
Kein Tag gleicht dem anderen. Deshalb hier Beispiele statt Schlagworte — so sieht Alltagsbegleitung in der Praxis aus:
- Der Weg zum Kardiologen: abholen, hinfahren, im Wartezimmer bleiben, danach in die Apotheke und wieder nach Hause.
- Der Brief der Pflegekasse, der seit drei Wochen ungeöffnet auf dem Küchentisch liegt — wir lesen ihn gemeinsam, klären, was er bedeutet, und füllen aus, was auszufüllen ist.
- Der Wocheneinkauf, mit Ihnen im Laden statt für Sie — weil der Weg auch Bewegung und Begegnung ist.
- Das Telefonat mit der Hausverwaltung oder der Krankenkasse, das immer wieder aufgeschoben wird.
- Ein Nachmittag ohne Auftrag: ein Spaziergang am Unterbacher See, ein Kaffee, ein Gespräch über früher.
- Das Smartphone, das nach dem Update anders aussieht als vorher, und der Videoanruf mit den Enkeln, der endlich funktionieren soll.
Was nicht dabei ist, besprechen wir. Und wenn ein Anliegen nicht in die Alltagsbegleitung gehört, sage ich das — und nenne, wer dafür zuständig ist.
Für wen die Alltagsbegleitung gedacht ist
Zum einen für ältere Menschen selbst, die zu Hause leben und dort bleiben wollen. Nicht erst bei Pflegebedürftigkeit: Oft ist es die Phase davor, in der Unterstützung am meisten bewirkt — wenn Wege länger werden, Termine sich häufen und die Tage ihre Struktur verlieren.
Zum anderen für Angehörige. Viele Töchter und Söhne organisieren aus einer anderen Stadt, was eigentlich vor Ort passieren müsste, und pendeln zwischen Beruf, eigener Familie und der Sorge um die Eltern. Ich übernehme einen festen, verabredeten Teil der wiederkehrenden Wege. Das nimmt nicht die Verantwortung ab, aber das Gefühl, ständig erreichbar sein zu müssen.
Und für alle, die schlicht jemanden brauchen, der zuverlässig kommt: dieselbe Person, keine wechselnden Kräfte, keine anonyme Hotline.
Wie eine Begleitung abläuft
Am Anfang steht ein Telefonat. Darin klären wir in wenigen Minuten, ob Alltagsbegleitung überhaupt das Richtige ist — oder ob ein anderes Angebot besser passt.
Dann komme ich zu einem persönlichen Kennenlernen vorbei, kostenlos und unverbindlich. Wir sprechen darüber, was im Alltag schwerfällt, was gut läuft und was sich ändern soll. Häufig sitzen Angehörige mit am Tisch, in Person oder am Telefon.
Danach vereinbaren wir feste Termine, meist wöchentlich zur gleichen Zeit. Verlässlichkeit ist der eigentliche Wirkstoff: Ein Termin, auf den man sich einstellen kann, entlastet mehr als spontane Hilfe. Was wir vereinbart haben, halte ich schriftlich fest — und wir passen es an, wenn sich die Lage ändert.
Was es kostet und wie es bezahlt wird
Abgerechnet wird nach Zeit. Den aktuellen Stundensatz nenne ich im Erstgespräch, zusammen mit einer ehrlichen Einschätzung, wie viele Stunden Ihr Anliegen ungefähr bedeutet. Für die Finanzierung gibt es drei Wege, die sich kombinieren lassen:
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Wer einen Pflegegrad hat — Pflegegrad 1 bis 5 — und zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf bis zu 131 Euro im Monat. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet, und er ist zweckgebunden: Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Ob ein Angebot dafür infrage kommt, richtet sich nach Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen erteilen die Kreise und kreisfreien Städte die Anerkennung nach § 45a SGB XI auf Grundlage der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO). Mein Angebot ist in Nordrhein-Westfalen anerkannt.
Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Alltagsbegleitung im eigenen Haushalt zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Davon lassen sich 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Einkommensteuer abziehen. Voraussetzung ist, dass eine Rechnung vorliegt und dass sie überwiesen wurde — Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Selbstzahlung. Ohne Pflegegrad oder für Stunden, die über den Entlastungsbetrag hinausgehen, rechne ich direkt mit Ihnen ab.
Stand dieser Angaben: 13. September 2026. Beträge und Voraussetzungen der Pflegeversicherung ändern sich; maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse, in Steuerfragen die Ihres Steuerbüros. Diese Seite ersetzt keine Beratung.
Wo ich unterwegs bin
Mein Einsatzgebiet ist Düsseldorf und der angrenzende Kreis Mettmann. Für jeden Ort gibt es eine eigene Seite mit dem, was dort konkret ansteht:
Kontakt
Ein erstes Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – ich melde mich zurück.
