Was ein Alltagsbegleiter übernimmt
- Der Weg zum Kardiologen: abholen, hinfahren, im Wartezimmer bleiben, danach in die Apotheke und wieder nach Hause.
- Der Brief der Pflegekasse, der seit drei Wochen ungeöffnet auf dem Küchentisch liegt — wir lesen ihn gemeinsam und füllen aus, was auszufüllen ist.
- Der Wocheneinkauf, mit Ihnen im Laden statt für Sie — weil der Weg auch Bewegung und Begegnung ist.
- Das Telefonat mit der Hausverwaltung, das immer wieder aufgeschoben wird.
- Ein Nachmittag ohne Auftrag: ein Spaziergang, ein Kaffee, ein Gespräch über früher.
Was es nicht ist
Keine Pflege und keine medizinische Leistung. Körperpflege, Wundversorgung und Medikamentengabe bleiben beim Pflegedienst und bei der behandelnden Ärztin. Eine Reinigungskraft ersetze ich auch nicht.
Wie es anfängt
Am Anfang steht ein Telefonat. Darin klären wir in wenigen Minuten, ob Alltagsbegleitung das Richtige ist. Dann komme ich zu einem kostenlosen Kennenlernen vorbei — oft sitzen Angehörige mit am Tisch. Danach vereinbaren wir feste Termine, meist wöchentlich zur gleichen Zeit.
Sie haben dabei eine feste Bezugsperson statt wechselnder Kräfte.
Wer das bezahlt
- Entlastungsbetrag der Pflegekasse
- Bei Pflegegrad 1 bis 5 und häuslicher Versorgung bis zu 131 € im Monat nach § 45b SGB XI. Mein Angebot ist in Nordrhein-Westfalen anerkannt.
- Steuerermäßigung
- 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € im Jahr, nach § 35a EStG — gegen Rechnung und Überweisung.
- Selbstzahlung
- Ohne Pflegegrad oder für zusätzliche Stunden rechne ich direkt mit Ihnen ab.
Stand 15. September 2026. Maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse, in Steuerfragen die Ihres Steuerbüros.